Europäische Patentrechtsreform tritt am 1. Juni 2023 in Kraft

Deutschland hat die europäische Patentrechtsreform ratifiziert, sodass diese nun am 1. Juni 2023 in Kraft tritt. Ab dem 1. Juni 2023 treten folgende Änderungen in Kraft:

  • Es kann ein europäisches Patent mit einheitlicher Wirkung (Einheitspatent) erlangt werden.
  • Europäische Patente und Einheitspatente können vor dem Einheitlichen Patentgericht zentral durchgesetzt und angegriffen werden.