Einheitliches Patentgericht (UPC): Münchner Lokalkammer positioniert sich patentinhaberfreundlich
Für den Erlass einer einstweiligen Verfügung nach Artikel 62 EPGÜ aus einem Einheitspatent genügt nach Auffassung der Lokalkammer des UPC in München eine überwiegende Wahrscheinlichkeit, dass das Einheitspatent im Einspruchsverfahren nicht vernichtet wird: https://www.unified-patent-court.org/sites/default/files/upc_documents/2023-09-19-ld-munich-upc_cfi_2-2023-act_459746-2023-app_528389-2023-anonymized-v2.pdf