Wir sind eine in Nürnberg ansässige Patentanwaltskanzlei mit Schwerpunkt der Beratung und Vertretung von mittelständischen Unternehmen in allen nationalen sowie internationalen Angelegenheiten des gewerblichen Rechtsschutzes. Unser Bestreben ist es, Ideen und Innovationen unserer Auftraggeber in optimaler Weise einem rechtlichen Schutz zuzuführen. Um Rechtsnachteile bei einem Schutz von Ideen und Innovationen zu vermeiden, ist es von besonderer Bedeutung, frühzeitig rechtlichen Beistand zu suchen.

FACHGEBIETE

PATENTE

Patente dienen dazu, technische Ideen (Gegenstände, Verfahren sowie Stoffe) vor Nachahmung zu schützen. Zur Erlangung eines Patents ist es erforderlich, die technische Idee im Rahmen einer Patentanmeldung zu beschreiben.
Die Erteilung eines Patents erfolgt im Rahmen einer Prüfung durch das zuständige Patentamt dahingehend, ob die technische Idee neu, erfinderisch sowie gewerblich anwendbar ist.
Der wirtschaftliche Wert eines Patents liegt vor allem in der Formulierung seiner Patentansprüche, die den Schutzbereich festlegen.

Unsere Leistungen:

  • Ausarbeitung von Patentanmeldungen
  • Einreichung von Patentanmeldungen sowie Durchführung von Prüfungsverfahren beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) und beim Europäischen Patentamt (EPA)
  • Veranlassung der Einreichung nationaler ausländischer Patentanmeldungen durch kooperierende ausländische Kollegen einschließlich Koordinierung der Prüfungsverfahren
  • Vertretung von Patentinhabern in Nichtigkeits- sowie Einspruchsverfahren
  • Vorprozessuale sowie prozessuale Vertretung bei Patentverletzung
  • Erstellung von Gutachten
  • Durchführung von Recherchen und Beurteilung der Recherchenergebnisse
  • Vertretung in Grenzbeschlagnahmeverfahren
  • Patentbewertung
  • Standardessentielle Patente (SEP)

GEBRAUCHSMUSTER

Gebrauchsmuster schützen technische Ideen (Gegenstände sowie Stoffe) vor Nachahmung. Zur Erlangung eines Gebrauchsmusters ist es erforderlich, die technische Idee im Rahmen einer Gebrauchsmusteranmeldung zu beschreiben. Die Eintragung eines Gebrauchsmusters erfolgt ohne Prüfung auf Neuheit, erfinderischen Schritt sowie gewerbliche Anwendbarkeit. Der wirtschaftliche Wert eines Gebrauchsmusters liegt vor allem in der Formulierung seiner Ansprüche, die den Schutzbereich festlegen. Der Vorteil des Gebrauchsmusters besteht darin, eine rasche Schutzrechtsposition zu erlangen.

Unsere Leistungen:

  • Ausarbeitung von Gebrauchsmusteranmeldungen
  • Einreichung von Gebrauchsmusteranmeldungen beim Deutschen Patent- und Markenamt
  • Veranlassung der Einreichung nationaler ausländischer Gebrauchsmusteranmeldungen durch kooperierende ausländische Kollegen
  • Vertretung von Gebrauchsmusterinhabern in Löschungsverfahren
  • Vorprozessuale sowie prozessuale Vertretung bei Gebrauchsmusterverletzung
  • Erstellung von Gutachten
  • Durchführung von Recherchen und Beurteilung der Recherchenergebnisse
  • Vertretung in Grenzbeschlagnahmeverfahren
  • Gebrauchsmusterbewertung

MARKEN

Eine Marke ist ein staatlich geschütztes Herkunftszeichen für ein Produkt oder eine Dienstleistung, mit dem der Verkehr eine besondere Gütevorstellung des Produkts oder der Dienstleistung verbindet. Wird ein Herkunftszeichen nicht als Marke geschützt, besteht in der Regel kein Schutz vor Nachahmungen. Die alleinige Benutzung eines Herkunftszeichens ohne Markenschutz begründet grundsätzlich keinen Schutz. Die Erlangung einer Marke setzt voraus, dass dem betreffenden Zeichen Unterscheidungskraft zukommt und kein Freihaltebedürfnis der Mitbewerber entgegensteht.

Unsere Leistungen:

  • Beratung bei der Markenfindung
  • Beratung über die Schutzfähigkeit einer geplanten Marke
  • Durchführung von Markenrecherchen, Firmennamensrecherchen und Titelschutzrecherchen sowie Beurteilung der Rechercheergebnisse
  • Ausarbeitung von Waren- und Dienstleistungsverzeichnissen
  • Einreichung von Markenanmeldungen sowie Durchführung von Eintragungsverfahren beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA), beim Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) und bei der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO)
  • Veranlassung der Einreichung nationaler ausländischer Markenanmeldungen durch kooperierende ausländische Kollegen einschließlich Koordinierung der Eintragungsverfahren
  • Vertretung von Markeninhabern in Widerspruchs- sowie Löschungsverfahren
  • Vorprozessuale sowie prozessuale Vertretung bei Markenverletzung
  • Erstellung von Gutachten
  • Vertretung in Grenzbeschlagnahmeverfahren
  • Markenüberwachung auf kollidierende Marken
  • Markenbewertung

DOMAINS

Im Internet sind oftmals Schutzrechtsverletzungen festzustellen, z. B. wenn Domainnamen mit Kennzeichnungsrechten kollidieren oder Websites Markenverletzungen beinhalten. In zunehmendem Maße werden auch schutzrechtsverletzende Produkte über das Internet angeboten.

Unsere Leistungen:

  • Beratung und Vertretung bei Domainstreitigkeiten
  • Vertretung in Domain-Schiedsgerichtsverfahren (ADR, WIPO etc.)
  • Gerichtliche Durchsetzung von Löschungen von Domain-Namen
  • Stellung von Dispute-Anträgen (DENIC)
  • Beratung und Vertretung bei sonstigen Schutzrechtsverletzungen im Internet
    (z. B. AdWords oder MetaTags)

GESCHMACKSMUSTER/ DESIGN

Ein Geschmacksmuster/Design stellt die zweidimensionale oder dreidimensionale Erscheinung eines Gegenstands unter Schutz. Der Schutz wird begründet durch die im Rahmen einer Geschmacksmuster-/Designanmeldung bei dem jeweiligen Amt hinterlegten Abbildungen. Eine Ausnahme stellt das nicht eingetragene Gemeinschaftsgeschmacksmuster dar, dessen Schutz mit erstmaliger Veröffentlichung des betreffenden Musters innerhalb der Europäischen Union entsteht und welches eine Schutzdauer von drei Jahren hat.

Unsere Leistungen:

ERGÄNZENDER LEISTUNGSSCHUTZ

Auch wenn Produkte durch kein eingetragenes Schutzrecht geschützt sind, können bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen im Falle einer Nachahmung dennoch Rechte auf Unterlassung, Auskunft sowie Schadensersatz auf der Grundlage des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) geltend gemacht werden.

Unsere Leistungen:

  • Durchführung von Produktrecherchen
  • Beratung bei der Produktgestaltung (wie muss sich ein Produkt vom Original unterscheiden?)
  • vorprozessuale sowie prozessuale Vertretung bei Kollisionsfällen
  • Durchführung von Recherchen zur Frage der Originalität eines Produkts

Die oben genannten Tätigkeiten beschränken sich auf den in § 3 PAO festgelegten Bereich.

ARBEITNEHMER- ERFINDUNGEN

Diensterfindungen von Arbeitnehmern in Deutschland werden im Gesetz über Arbeitnehmererfindungen (ArbEG) geregelt. Dieses Gesetz enthält komplizierte Regelungen bezüglich der Inhaberschaft, Verwaltung sowie Vergütung von Diensterfindungen und technischen Verbesserungsvorschlägen.

Unsere Leistungen:

  • Beratung und Vertretung von Unternehmen bei der Geltendmachung von Ansprüchen von Diensterfindern
  • Beratung und Vertretung von Diensterfindern bei der Geltendmachung von Ansprüchen gegen den Arbeitgeber
  • Beratung von Unternehmen beim Aufbau und der Organisation eines Vergütungswesens
  • Vertretung vor der Schiedsstelle des Deutschen Patent- und Markenamtes
  • Erstellung von Gutachten zu Vergütungsfragen und zur Bewertung von Diensterfindungen
  • Beurteilung von Hochschulerfindungen
  • Beurteilung von freien Erfindungen
  • Beratung und Vertretung von Unternehmen bei Geltendmachung von Ansprüchen auf der Grundlage von technischen Verbesserungsvorschlägen

VERTRAGSRECHT

Im Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes ist das Vertragsrecht insbesondere dann von besonderer Bedeutung, wenn Nutzungsberechtigungen an Schutzrechten auf vertraglicher Basis erteilt werden. Hierzu gibt es die verschiedensten Formen von vertraglichen Regelungen, die sehr stark vom Einzelfall abhängen. Bei der vertraglichen Regelung ist unbedingt darauf zu achten, dass kartellrechtliche Bestimmungen beachtet und eingehalten werden.

Unsere Leistungen:

  • Lizenzverträge
  • kartellrechtliche Beurteilung von Lizenzverträgen
  • Vertretung bei Lizenzverhandlungen
  • kennzeichnungsrechtliche Abgrenzungsvereinbarungen
  • Vergleichsvereinbarungen zur Streitbeilegung
  • Schutzrechtskaufverträge
  • Schutzrechtstreuhandverträge
  • Kooperationsverträge
  • Geheimhaltungsvereinbarungen
  • Entwicklungsverträge
  • Vereinbarungen zur Besicherung von Schutzrechten

ANWÄLTE

HUBERT STIPPL

Patentanwalt seit
1988

Zulassungen
Deutsches Patent- und Markenamt (DPMA)
Bundespatentgericht (BPATG)
Europäisches Patentamt (EPA)
Zugelassen beim Einheitlichen Patentgericht (UPC)
Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO)
Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO)

Studium
Werkstoffwissenschaften an der Universität
Erlangen-Nürnberg (Dipl.-Ing.)

Wissenschaftliche Tätigkeiten
École Polytechnique Federale de Lausanne (EPFL), Schweiz

Mitgliedschaften
AIPPI, FICPI, EPI, Deutsche Patentanwaltskammer

Tätigkeitsschwerpunkte

  • Alle Gebiete der Mechanik, Chemie sowie physikalischen Technik
  • Optische Systeme sowie Materialien
  • Messsysteme, elektronische Geräte, Halbleiter
  • Kommunikationstechnologie, Displaytechnologie
  • Hydraulische Geräte
  • Kunststofftechnik, Verfahrenstechnik
  • Standardessentielle Patente (SEP)

SUSANNE FÖRSTER

Patentanwältin seit
2000
(im Anstellungsverhältnis)

Zulassungen
Deutsches Patent- und Markenamt (DPMA)
Bundespatentgericht (BPATG)
Europäisches Patentamt (EPA)
Zugelassen beim Einheitlichen Patentgericht (UPC)
Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO)
Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO)

Studium
Werkstoffwissenschaften an der Universität
Erlangen-Nürnberg (Dipl.-Ing.)

Mitgliedschaften
AIPPI, FICPI, EPI, Deutsche Patentanwaltskammer

Tätigkeitsschwerpunkte

  • Alle Gebiete der Mechanik, Chemie sowie physikalischen Technik
  • Werkstoffe
  • Messsysteme
  • Kommunikationstechnologie
  • Hydraulische Geräte
  • Kunststofftechnik, Verfahrenstechnik

AKTUELLES

STELLENANGEBOTE

REFERENZEN

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